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Unternehmensversicherungen

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Glossar

Rechtsgebiet:
Unternehmensversicherungen
Stichworte:
Unternehmensversicherungen
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Bauversicherung
Dieser Oberbegriff umfasst sämtliche Arten der Versicherung für das Bauwesen, die Bauherren-Haftpflicht, die Betriebshaftpflicht für Bauunternehmer- und handwerker, die Berufshaftpflicht für Architekten und Ingenieure, sowie die Versicherung der Baugarantie. Ergänzt werden kann sie durch eine Gebäude- und Elementarschadenversicherung.

Betriebshaftpflicht / Betriebshaftpflichtversicherung
Sammelbegriff für alle Haftpflichtversicherungen die betriebliche Risiken absichern. Der Versicherungsschutz schliesst den Versicherungsnehmer, sowie die mitversicherten Personen (beispw. Mitarbeiter) mit ein, wenn ein Dritter aufgrund betrieblicher Risiken gegen sie vorgeht (Personen-, Sach- oder Vermögensschaden).

Betriebsunterbrechung
Wenn eine Maschine einen Schaden erleidet kann sie nicht weiterarbeiten und verursacht Unterbrüche. Produktionsausfall ist eine Folge davon. Gegen Schäden an Sachen (nicht aber gegen Schäden an Personen oder Kapitalmangel), welche durch die Unterbrechung ausgelöst werden, kann eine Versicherung helfen.

Deckungssumme
Die Deckungssumme ist der Maximalbetrag, den die Versicherung im Schadenfall gemäss Vereinbarung aufzubringen hat.

EDV-Versicherungen
Zusammenfassung aller Versicherungen, welche im Zusammenhang mit Schäden am Computer entstehen. Es können Sachschäden an Datenträger (USB-Stick, CDs), Diebstahl oder Vandalismus an Notebooks und Datenträger, sowie Daten (Softwareversicherung) versichert werden.

Eigenschaden
Schaden welcher die Partei selber betrifft (nicht einen Dritten). Mit einer Eigenschadenversicherung können spezifische Eigenschäden zur Verminderung des unternehmerischen Risikos in den Versicherungsschutz miteinbezogen werden.

Erwerbsausfallversicherung für Selbständigerwerbende
Diese Versicherung schützt den Selbständigerwerbenden vor dem Fall der dauernden oder vorübergehenden Erwerbsunfähigkeit aufgrund von Krankheit, Unfall und Invalidität.

Fahrzeughaftpflicht
Greift ein, wenn Personen, Tiere oder Sachen durch das Fahrzeug beschädigt werden (z.B. Streifen eines Autos beim Einparken, Auffahrunfall, Verletzte bei einer Kollision).

Feuer- und Elementarschäden
Feuerschäden beinhaltet Feuer, Rauch, Hitze, Explosion, Blitzschlag, abstürzende Luftfahrzeuge. Zu Elementarschäden zählen Hochwasser, Sturmflut, Sturmwind, Überschwemmung, Lawinen, Hagel, Erdrutsch, Steinschlag.

Freiwillige Unfallzusatzversicherung
Die Leistungen der obligatorischen Unfallversicherung werden dadurch gezielt ausgebaut und Lücken geschlossen.

Kaderausfallversicherung
Die Kaderausfallversicherung versichert den Ausfall eines Kadermitarbeiters bei Unfall oder Krankheit. Dabei beträgt die Deckungssumme je nach Versicherung maximal das gesamte Einkommen.

Krankentaggeldversicherung
Diese Versicherung deckt für den Arbeitgeber die Lohnfortzahlungspflicht bei Krankheit gemäss OR Art. 324a ab. Die Krankentaggeldversicherung kann dem KVG (Bundesgesetz über die Krankenversicherung) oder dem VVG (Bundesgesetz über die Versicherungsvertragsgesetz) unterstellt werden.

Maschinenversicherung
Objekt dieser Versicherung sind alle in der Police aufgeführten Maschinen. Sie versichert unvorhergesehne sowie unerwartet eintretenden Mängel, Defekte oder Zerstörungen.

Organhaftpflicht (D&O liabilities)
Damit werden spezielle Haftpflichtrisiken versichert. Pauschal werden alle aktuellen, ehemaligen und künftigen Organpersonen in den Versicherungsschutz miteinbezogen.

Produkthaftpflicht
Bestimmt die Haftung für Schäden einerseits an Leib und Leben und andererseits für Sachschäden. Die Entstehung des Schadens liegt immer in einem Produktfehler. Sie ergänzt die betriebliche Haftpflichtversicherung für Produzenten und Händler.

Rechtsschutzversicherung
Mittels der Rechtsschutzversicherung können die Interessen der Versicherten gewahrt werden, indem u.a. Anwaltshonorare, Gerichtsgebühren oder Prozessentschädigungen übernommen werden.

Sachversicherung
Versichert Schäden aufgrund von Elementarereignissen, Feuer und Einbruch mit Diebstahl.

Schadensfall
Damit wird ein Ereignis bezeichnet, welches zu einem Schaden führt, z.B. ein Unfall.

Selbstbeteiligung
Dies bezeichnet den Anteil, welcher der Versicherungsnehmer im Versicherungsfall selbst zu bezahlen hat. Auch Selbstbehalt genannt.

Transportabsicherung
Beim Transport bestehen etliche Risiken. Eine Versicherung ist möglich für Schäden aufgrund von Unfällen, höherer Gewalt, Beschädigung, Diebstahl oder Verlust.

Umweltschaden
Aus Sicht des Haftpflichtrechtes ist ein Umweltschaden ein Personen-, Sach- oder Vermögensschaden, welcher durch Strahlen oder Gase in der Luft, im Wasser und im Boden verschuldet wird.

Verdienstausfall
Mit dem Verdienstausfall wird ein Erwerbsfall bezeichnet, welcher häufig nach einem Unfall auftritt, da die Erwerbstätigkeit für eine gewisse Zeitdauer nicht mehr oder nur eingeschränkt ausgeführt werden kann.

Verschulden
Das Verschulden bezeichnet die subjektive Zurechenbarkeit eines Ereignisses. Das Verschulden wird in Vorsatz und Fahrlässigkeit aufgeteilt.

Versicherungsanspruch
Damit wird der Anspruch bezeichnet, welchen der Versicherungsnehmer gegen den Versicherer aus Erfüllung seiner Pflicht hat. Der Anspruch kann geltend gemacht werden, sobald der Rechtsschutz-Fall eintritt.

Versicherungsnehmer
Der Versicherungsnehmer ist diejenige Partei, welche den Versicherungsschutz / -vertrag beantragt hat

Vertrauensschadenversicherung
Unternehmen können sich mit dieser Versicherung vor Vermögensschäden schützen, welche ihre Mitarbeitern oder teilweise auch Dritte durch strafbare Handlungen (z.B. Veruntreuung, Diebstahl, ungetreue Geschäftsbesorgung) verursachen.

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